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AGB: Lernwerkstatt-C.E.

  1. Allgemeines

  2. Veranstaltungen

  3. Anmeldung

  4. Abmeldung

  5. Stornobedingungen

  6. Sonstiges

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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Lernwerkstatt-C.E., Lindauergasse 24, 1230 Wien und ihren Kunden.

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1. Allgemeines
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  • Sofern vertraglich nicht anders geregelt gelten die beigefügten AGB. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Gültigkeit und Verbindlichkeit der Schriftform.

  • Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken zur gezielten Kundeninformation.

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2. Veranstaltungen
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  • Unter Veranstaltungen, werden Sprachtrainings in Einzel- und Gruppensetting und Sommercamps zusammengefasst.

  • Trainer und Trainerinnen sowie Coaches m/w werden im Folgenden kurz als „Kursleiter“ zusammengefasst.

  • Sollte aufgrund von gesetzlichen Maßnahmen die Fortsetzung einer Veranstaltung (vorübergehend) nicht möglich sein, so bieten wir alternativ einen Onlinekurs an, der bei der Mindestteilnehmerzahl stattfindet. Sollten Sie keinen Onlinekurs in Anspruch nehmen wollen, erhalten Sie eine Gutschrift über die nicht im Präsenzkurs stattgefundenen Einheiten.

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3. Anmeldung, Teilnahmebedingungen und Rechnungslegung
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  • Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist jederzeit möglich und erfolgt schriftlich per E-Mail an office@lernwerkstatt-ce.at,  oder über unsere Homepage unter www.lernwerkstatt-ce.at.

  • Der Vertrag kommt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen, dem anfragenden Kunden bekanntgegebenen Preisen, sowie unter Anwendbarkeit ausschließlich dieser Geschäftsbedingungen zustande. Die Veranstaltungsgebühren werden über unsere Webseite bzw. in dem von uns gelegten Angebot bekanntgegeben.

  • Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung gilt als verbindlich.

  • Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt fällig.

  • Bei Zahlungsverzug hat der Säumige Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Verzugszinssatz sowie Mahnspesen zu zahlen und etwaige Anwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen.

  • Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder löst die Lernwerkstatt-C.E. wegen Zahlungsverzug den Vertrag auf, verfallen ohne Rückforderungsanspruch des Kunden etwaige noch nicht verbrauchten Veranstaltungstermine und ist die gesamte allenfalls noch offene Forderung laut Vereinbarung sofort fällig.

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4. Abmeldungs- und Terminverschiebungsbedingungen
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Absage durch den Teilnehmer bzw. Auftraggeber:

  • Stornierungen erfolgen schriftlich.

  • Erscheinen ein oder mehrere Teilnehmer nicht zu einem vereinbarten Termin, gilt die Veranstaltung als gehalten und es entsteht kein Recht auf Nachholung. Im Falle unregelmäßiger Teilnahme an einer Veranstaltung mit mehr als einem Termin ist keine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr oder eines Teiles der Veranstaltungsgebühr möglich. Jeder angefangene Termin gilt als zur Gänze gehalten, auch bei Abbruch der Veranstaltung seitens des/der Teilnehmer/s.

 

Absage durch die Lernwerkstatt-C.E.

  • Bei Verhinderung des Trainers wird entweder eine Vertretung organisiert oder die Veranstaltung wird nach Absprache verschoben.

  • Die Lernwerkstatt-C.E. behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen zwingenden Gründen die angekündigte Veranstaltung abzusagen, zu verkürzen oder zu verschieben. Die Lernwerkstatt-C.E. refundiert in diesem Fall die jeweiligen Veranstaltungsgebühren. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. In diesem Fall werden Sie von uns in geeigneter Weise (telefonisch oder per E-Mail) informiert.

 

Terminverschiebungen

  • Im Falle von Einzeltrainings / Einzelcoachings legt der Kunde die Termine im Einvernehmen mit dem Institut und dem Kursleiter fest. Änderungen der vereinbarten Termine können auch direkt mit dem Kursleiter vorgenommen werden, eine ersatzlose Streichung jedoch nicht. Verschiebungen können nur bis 17 Uhr des Vortages (für Montag spätestens Freitag um 17 Uhr) berücksichtigt werden, andernfalls gilt der Termin als gehalten und es entsteht kein Recht auf Nachholung des Termins.

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5. Stornobedingungen
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  • Da die Teilnehmerplätze in unseren Veranstaltungen begrenzt sind, erfolgt die Aufnahme ausnahmslos nach Anmeldedatum.

  • Bis zum Anmeldeschluss eingehende Abmeldungen sind kostenlos. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen müssen wir die volle Veranstaltungsgebühr verrechnen. Ist es Ihnen möglich, einen Ersatzteilnehmer zu nennen, können die Stornogebühren entfallen.

  • Die Gebühren sind bis Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu begleichen.

  • Die Lernwerkstatt-C.E. behält sich das Recht vor, Teilnehmer, deren Veranstaltungsgebühr zu Beginn der Veranstaltung nicht bezahlt ist, von der Teilnahme auszuschließen und Schadenersatz in Höhe der vollen Veranstaltungsgebühren zu verlangen.

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6. Sonstiges
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  • Alle Veranstaltungen werden nach dem modernsten Stand der Technik und Didaktik durchgeführt und unterliegen einer laufenden Qualitätskontrolle. Dennoch können der Lernwerkstatt-C.E.  gegenüber aus der Anwendung der bei uns erworbenen Kenntnisse keine Haftungsansprüche welcher Art auch immer geltend gemacht werden.

  • Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Institutsleitung unverzüglich nach Feststellung eines Mangels entsprechend zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung schließt Die Lernwerkstatt-C.E.  jegliche Ansprüche aus.

  • Die Auswahl der Kursleiter obliegt der Institutsleitung. Änderungen sind aus organisatorischer oder fachlicher Sicht möglich. Ansprüche auf die Durchführung von Veranstaltungen durch einen bestimmten Kursleiter können nicht gestellt werden.

  • Im Falle von Einzeltrainings verpflichtet sich der Kunde, die gebuchten Kurseinheiten binnen einer 12- Monatsfrist (ab dem ersten Kurstag) zu verbrauchen.

  • Wenn die Veranstaltung in von Lernwerkstatt-C.E. angemieteten Räumlichkeiten stattfindet, haftet der Kunde / Auftraggeber für sämtliche von den Teilnehmern zugefügten Schäden und ist nach Maßgabe der Anwendung findenden Gesetzesbestimmungen zur Ersatzleistung verpflichtet.

  • Von der Lernwerkstatt-C.E. überlassene Schulungsunterlagen dürfen zu keinem Zeitpunkt vor, während oder nach der Veranstaltung vervielfältigt werden. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, stehen der Lernwerkstatt-C.E. den in den Unterlagen angeführten Dritten zu. Bei Zuwiderhandlungen müssen wir uns rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen, vorbehalten.

  • Wir nutzen Fotos, die gegebenenfalls während einer Veranstaltung entstehen, für Werbezwecke (Webseite, Social Media …). Sollten Sie dies nicht wünschen, so bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.

  • Lernwerkstatt-C.E. trifft für eventuelle Schäden, insbesondere auch Verletzungen, keine Haftung. Teilnehmer sind über die Lernwerkstatt-C.E. weder unfall- noch krankenversichert. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer, inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird keine Haftung übernommen.

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